Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maier Freight Solutions

1. Geltungsbereich und Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Maier Freight Solutions, Riedstrasse 7, CH-6430 Schwyz (nachfolgend „Maier Freight Solutions“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von Maier Freight Solutions mit ihren Kunden.

Maier Freight Solutions erbringt Speditionsleistungen, insbesondere Organisation, Vermittlung und Koordination von Transporten sowie damit zusammenhängende administrative Leistungen. Maier Freight Solutions betreibt keine eigenen Transportmittel. Die Beförderung erfolgt durch Dritte. Maier Freight Solutions tritt ausschliesslich als Spediteur bzw. Transportorganisator auf und nicht als Frachtführer. Maier Freight Solutions besitzt und betreibt dafür die Website www.maierfs.ch.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Maier Freight Solutions geschäftliche Beziehungen pflegt.

Dritte sind insbesondere Frachtführer, Lagerhalter, Zollagenten und sonstige Leistungserbringer.

Als Sendung bezeichnet wird das Transportgut samt Verpackung und Begleitdokumente.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Maier Freight Solutions.

Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Maier Freight Solutions und bei der Nutzung von www.maierfs.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

2. Informationen von Maier Freight Solutions

Prospekt- und Werbematerial von Maier Freight Solutions sowie die Website www.maierfs.ch und Posts auf Social-Media-Kanälen beinhalten Informationen über Dienstleistungen. Preis- und Angebotsänderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben (Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben sowie Preise) sind unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Maier Freight Solutions bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Maier Freight Solutions weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

Maier Freight Solutions kann keine Garantie abgeben, dass die angebotenen Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten ohne Gewähr und können sich vor Vertragsschluss jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise netto in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR), exklusive Zölle, Abgaben und Nebenkosten. Preisänderungen erfolgen nach Massgabe der Kostenentwicklung und werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Maier Freight Solutions ist nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Zuschläge und Zusatzkosten, insbesondere Maut, Treibstoff, Wartezeiten, Standgelder, Lagerkosten, Demurrage, behördliche Gebühren, Kosten aus Zollverzögerungen, Wechselkursdifferenzen, Zollabfertigungskosten, Kosten aufgrund von Zustellhindernissen sowie Zusatzaufwendungen wegen fehlender oder fehlerhafter Dokumente, werden nach tatsächlichem Anfall weiterbelastet, auch wenn sie vertraglich nicht erwähnt werden.

Mehraufwände für unvorhergesehene Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt zu den jeweiligen aktuellen Ansätzen.

Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann Maier Freight Solutions Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen.

Maier Freight Solutions informiert den Kunden über wesentliche Preisänderungen mindestens 14 Tage vor deren Wirksamwerden. Der Kunde kann binnen dieser Frist von der Leistung Abstand nehmen.

4. Vertragsabschluss

Die Angebote und Offerten von Maier Freight Solutions stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Angebote und Offerten sind für Maier Freight Solutions nicht bindend. Vor Vertragsschluss von Maier Freight Solutions bekannt gegebene Angebote, Termine und Fristen sind freibleibend und unverbindlich.

Der Vertragsabschluss kommt mit der Auftragsbestätigung durch Maier Freight Solutions zustande.

5. Zahlungsmodalitäten

Der Kunde ist verpflichtet, die von Maier Freight Solutions in Rechnung gestellten Beträge innert der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Frist, spätestens aber innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinse in der Höhe der gesetzlichen 5 % sowie weiteren Verzugsschaden (Inkassokosten etc.). Für jede schriftliche Mahnung (per E-Mail oder Post) fällt zulasten des Kunden eine Mahngebühr von CHF 25.— an.

Maier Freight Solutions behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Frist ist Maier Freight Solutions berechtigt, jede weitere Dienstleistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen Maier Freight Solutions ist nicht zulässig.

6. Pflichten von Maier Freight Solutions

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt Maier Freight Solutions ihre Verpflichtungen durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Maier Freight Solutions ist bestrebt, ihr erteilte Aufträge sach-, fach- und termingerecht auszuführen.

Grundsätzlich gilt der Sitz von Maier Freight Solutions als Erfüllungsort, es sei denn, es werden anderweitige Vereinbarungen getroffen.

Machen Umstände, welche aus Sicht von Maier Freight Solutions unverschuldet sind (z.B. höhere Gewalt, Krankheit etc.), das Erbringen einer Dienstleistung unmöglich, hat Maier Freight Solutions das Recht, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Vom Kunden allenfalls bereits geleistete Zahlungen werden je nach dem zugunsten weiterer Dienstleistungen angerechnet oder vollumfänglich zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Maier Freight Solutions hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Maier Freight Solutions ist auch berechtigt, Dritte zur Auftragserfüllung beizuziehen. Die Auswahl erfolgt mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten haftet Maier Freight Solutions nur im Rahmen zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Im Übrigen ist hierbei jegliche Haftung von Maier Freight Solutions ausgeschlossen.

Kosten, Bussen, Verzögerungen und sonstige Nachteile aufgrund fehlerhafter oder fehlender Angaben oder Unterlagen trägt der Auftraggeber.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch Maier Freight Solutions erforderlich sind, umgehend und auf eigene Kosten vorzunehmen.

Zu den Pflichten des Kunden gehören insbesondere das vollständige und korrekte Zurverfügungstellen aller für die Organisation und Durchführung des Transports erforderlichen Angaben. Dazu gehören Angaben zur Art der Ware, zum Gewicht, zu den Abmessungen, zum Wert der Ware, zur Zolltarifnummer, zum Ursprung, zu Incoterms, zum Gefahrengutstatus, zu Terminen, zu Kontaktstellen, zu besonderen Risiken, zur Abhol- und zur Lieferadresse sowie zu besonderen Eigenschaften der Ware. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für diese Angaben. Jegliche Haftung von Maier Freight Solutions hierfür ist ausgeschlossen. Dabei ist Maier Freight Solutions nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Angaben oder Unterlagen auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen. Maier Freight Solutions darf davon ausgehen, dass diese Angaben und Unterlagen ungeprüft verwendet werden können.

Der Besteller hat Maier Freight Solutions von sich aus über besondere Risiken oder gesetzliche Anforderungen der Ware zu informieren, insbesondere bei Gefahrgut, Dual-Use-Gütern, temperaturgeführten Waren oder sonstigen regulierten Gütern.

Verbotene Güter sowie Güter, deren Versand gegen Exportkontroll-, Sanktions- oder Embargobestimmungen verstösst, werden nicht befördert. Der Kunde garantiert die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Vorschriften.

Der Besteller ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation der Ware, für die verlade- und entladefähige Bereitstellung der Ware sowie für die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich Zoll, Exportkontrolle und Gefahrgut.

Maier Freight Solutions handelt bei Zoll und Aussenhandelsformalitäten ausschliesslich im Auftrag und auf Risiko des Kunden. Der Kunde stellt alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereit und garantiert deren Richtigkeit sowie die Einhaltung von Exportkontroll-, Sanktions- und Embargobestimmungen.

8. Abholung und Lieferung

Maier Freight Solutions ist bestrebt, vereinbarte Termine bestmöglich einzuhalten. Auch aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände beim jeweiligen Frachtführer sind jedoch sämtliche Terminangaben als unverbindliche Richttermine anzusehen.

Bei Verzögerungen ist Maier Freight Solutions bestrebt, den Kunden so aktuell wie möglich über den jeweils aktuellen Stand zu informieren. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen unverschuldeter Verzögerungen werden wegbedungen.

Bei unverbindlichen Lieferterminen informiert Maier Freight Solutions den Kunden im Falle von Verzögerungen proaktiv über den Status.

9. Gewährleistung

Maier Freight Solutions verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

Bei Mängeln der erbrachten Dienstleistung und bei Mängeln ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach deren Entdeckung oder nach der Ablieferung der Ware, schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach deren Erkennbarkeit zu melden. Zwingende Vorschriften, insbesondere nach CMR, gehen vor.

Bei rechtzeitig und berechtigt gerügten Mängeln hat Maier Freight Solutions das Recht, die mangelhafte Dienstleistung innert angemessener Frist nachzubessern (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie nicht möglich, kann der Kunde wahlweise eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen oder – bei schwerwiegenden Mängeln – vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche sind im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.

10. Retentionsrecht

Maier Freight Solutions ist berechtigt, Waren, Dokumente oder Erlöse bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum betreffenden Kunden zurückzubehalten.

11. Haftung und Versicherung

Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden abgeschlossen. Ohne Transportversicherung trägt der Kunde das volle Risiko.

Für internationale Strassentransporte gilt, sofern anwendbar, das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr, CMR. Für andere Transportarten gelten die jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Haftungsregime und Übereinkommen vorrangig.

Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Haftung der Maier Freight Solutions ist, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal CHF 50 Td. begrenzt. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gilt die gesetzliche Haftung.

12. Kommunikation

Mitteilungen, Weisungen und Freigaben können auch per Mail erfolgen und gelten bei Zugang als verbindlich, soweit keine zwingenden Formvorschriften entgegenstehen. Maier Freight Solutions darf Dokumente elektronisch speichern und übermitteln.

13. Vertraulichkeit

Maier Freight Solutions verpflichtet sich, sämtliche Informationen, welche ihr im Zusammenhang mit ihren Leistungen unterbreitet wurden oder welche sie sich bei der Leistungserfüllung angeeignet hat, und welche nicht öffentlich bekannt sind, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

14. Änderungen

Maier Freight Solutions kann die vorliegenden AGB aus sachlichem Grund (z.B. Gesetzesänderung, technologische Entwicklungen) ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Kalendertage im Voraus mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innert dieser Frist schriftlich, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bei wesentlicher Änderung bleibt unberührt.

15. Datenschutz

Der Schutz der Personendaten ihrer Kunden ist Maier Freight Solutions wichtig. Maier Freight Solutions nimmt das Thema Datenschutz ernst und achtet auf entsprechende Sicherheit. Maier Freight Solutions verarbeitet und pflegt Personendaten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG), der Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) und, soweit anwendbar, anderen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft über gespeicherte Personendaten sowie deren Berichtigung oder Löschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass Maier Freight Solutions seine Personendaten zum Zwecke der Erbringung ihrer Dienstleistungen bearbeitet und auch an Dritte weitergibt. Der Kunde kann dieser Zustimmung jederzeit schriftlich (per E-Mail genügt) widersprechen.

Maier Freight Solutions gibt Personendaten nur im Rahmen der Dienstleistung und unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen an Dritte weiter. Die Einwilligung zur Datenverarbeitung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von Maier Freight Solutions verwiesen, einsehbar auf
www.maierfs.ch.

16. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Der Gerichtsstand ist Schwyz, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert am 10. März 2026.

Die jeweils gültige Version ist unter www.maierfs.ch/agb einsehbar.